Sozialintegrative Wohngruppe

"SOIN 17"

Räumlichkeiten

Die teilbetreute Jugendhilfeeinrichtung SOIN17 ist in einem frei stehenden Einfamilienhaus im Stadtteil Kleinhadern untergebracht. Das Haus (240qm) wurde aufwendig saniert (die Fassade ist mit Wärmedämmung versehen) und ist umgeben von einem 500qm großen, schön eingewachsenen Garten. Das Anwesen bietet Platz für 8 Jugendliche, im Alter von 16 bis 21 Jahren, in vier Einzel- und in zwei Doppelzimmern. Die Bezeichnung „sozialintegrativ" weist darauf hin, dass sowohl in Deutschland sozialisierte Jugendliche als auch „unbegleitete Flüchtlinge" aufgenommen werden können. Die Jugendlichen können eine große Küche (16qm) und ein geräumiges Wohnzimmer (18qm), das Zugang zur Terrasse und dem weitläufigen Garten ermöglicht, im Erdgeschoss nutzen. Hier befinden sich außerdem ein Einzelzimmer sowie ein großzügiges Bad mit WC. Im Treppenaufgang gibt es ein Gäste-WC. Das Obergeschoss beherbergt ein Doppelzimmer und zwei Einzelzimmer, sowie ein Duschbad mit WC; den Mitarbeitern steht dort ein kleines Büro (9qm) zur Verfügung. Im ausgebauten Dachgeschoss sind ein Doppel- und ein Einzelzimmer integriert.
Im Kellergeschoss des Hauses sind die Heizungsanlage, ein Lagerraum sowie die Waschküche untergebracht. Zum Anwesen gehört eine Garage. Neben der SOIN17 befindet sich die vollbetreute Einrichtung SOIN19.

Adresse

SOIN17, sozialintegrative Wohngruppe
Schröfelhofstr. 17
81375 München

Kontakt

Tel: 089-52032517
Fax: 089-54041233
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Jugendhilfe

Das Personal

  • Leitung/Verwaltung (Gesamtleitung SOIN19 und 17)
  • SozialpädagogInnen
  • ErzieherInnen
  • Psychologischer Fachdienst (SOIN19 und 17)
  • Hauswirtschaft (für SOIN19 und 17)

Arbeitsziele

Die PädagogInnen der SOIN17 sollen die „unbegleiteten Flüchtlinge" in unsere Gesellschaft integrieren und erbringen hierzu, sowie für die Sorgeberechtigten/Vormundschaften der hier sozialisierten Jugendlichen, Erziehungshilfen. Die jungen Flüchtlinge sollen befähigt werden, sich in der deutschen Sprache zu verständigen, einen Schulabschluss zu absolvieren und einer Ausbildung/Arbeit nachzugehen. Die Jugendlichen sollen im Rahmen der pädagogischen Betreuung lernen, Verantwortung für sich selbst und andere - insbesondere für ihre Mitbewohner - zu übernehmen. Die Jugendlichen sollen lernen, mit ihrem Budget für Ernährung hauszuhalten und sich gesund zu verpflegen, dabei werden sie tatkräftig unterstützt. Sie werden in den Bereichen schulische Bildung und berufliche Ausbildung gefördert, und erhalten altersgemäße Unterstützung sowie Beratung zur Persönlichkeitsentwicklung. Die sorgeberechtigten Eltern, bzw. Vormünder, werden in den Erziehungsprozess eingebunden. Individuell abgestimmte Förderung und Gruppenaktivitäten ergänzen sich. Die „unbegleiteten Flüchtlinge" sollen entsprechend ihrer Entwicklung und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände ihrer bisherigen Lebensbedingungen und ihrer Herkunft in dem schwierigen Adaptionsprozess begleitet, unterstützt und bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit gefördert werden. Dabei sollen sie die Werte und Normen unserer Gesellschaft kennen und achten lernen, ohne die eigene Kultur zu verleugnen. Ihnen soll die Ausübung und Pflege ihrer kulturellen und religiösen Gepflogenheiten ermöglicht werden. Die unterschiedlichen ethnischen und religiösen Zugehörigkeiten der Bewohner dürfen einem friedlichen Miteinander nicht entgegenstehen. Daher sind unsere Bemühungen darauf konzentriert, Toleranz und Respekt vor der Kultur des anderen als tragenden Wert der Wohngruppe und unseres politischen Gemeinwesen zu vermitteln. Die bestmögliche Partizipation der Jugendlichen ist uns Verpflichtung und stellt eine tragende Säule des Erziehungsprozesses dar. In der Einrichtung wird der Umstand berücksichtigt, dass sie Volljährige und Minderjährige beherbergt.

Die SOIN17 ist in das System der freien und öffentlichen Jugendhilfe eingebunden und kooperiert mit dem Stadtjugendamt München, Team unbegleitete Flüchtlinge, der Bezirkssozialarbeit und den Vermittlungsstellen in den Sozialbürgerhäusern, sowie Ausbildungsbetrieben, Schulen, Sprachprojekten, Ärzten und Fachdiensten.

Impressionen aus unserer Einrichtung


Küche

Freizeitraum

Bewohnerzimmer 1

Büro

Aufenthaltsraum

Bewohnerzimmer 2

Weitere Informationen:

Gesetzliche Grundlagen

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Tagesentgelte. Die Leistungen werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 34, 35a, 41 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erbracht.
Die SOIN17 bietet 8 Jugendlichen Wohnraum in vier Einzelzimmern und in zwei Doppelzimmern. Aufgenommen werden, gemäß der Leistungsvereinbarung, Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren, die ohne Familie nach Deutschland gekommen sind, nach Vermittlung durch das Stadtjugendamt - Team unbegleitete Flüchtlinge, sowie Jugendliche deren Sorgeberechtigte in Deutschland leben, durch Vermittlung des öffentlichen Jugendhilfeträgers.

Leistungen

• Versorgung mit Wohnraum
• Präsenz des pädagogischem Fachpersonals mit 117 Wochenstunden (teilweise auch an Wochenenden und Feiertagen)
• Betreuung und Beratung durch SozialpädagogInnen/ErzieherInnen; ständige Erreichbarkeit der BetreuerInnen (Rufbereitschaft)
• Krisenintervention (nachts und an Wochenend-, bzw. Feiertagen auch durch das Fachpersonal der SOIN19)
• Psychologische Beratung/Betreuung
• Einbindung der Sorgeberechtigten/Vormünder
• Wahrung der Beteiligungsrechte und Partizipation der Jugendlichen
• Unterstützung bei der medizinischen Versorgung, ggf. Begleitung zum Arzt oder in die Klinik
• Hilfe beim Umgang mit Behörden, ggf. die Begleitung dorthin
• Stärkung der Alltagskompetenz, besonders im Hinblick auf die Fähigkeit zur Selbstversorgung und Einhaltung von Hygienestandards
• Unterstützung bei der Haushaltsführung (Tipps für gesunde Ernährung, gemeinsames Kochen)
• Ausstattung mit Kleidung, Auszahlung von Taschengeld und Ernährungsbudget, Deckung sonstiger Bedarfe
• Vermittlung von Kontakten zu Fachberatungsstellen
• Vermittlung von Therapie
• Unterstützung in der schulischen Bildung, bei der Suche nach einer geeigneten Schule und nach einem Praktikumsplatz oder nach einer Beschäftigung
• Freizeitangebote im sportlichen und kulturellen Bereich, sowie (mehrtägige) Ausflüge
• Außerschulische Förderung, bzw. Hausaufgabenbetreuung in der Einrichtung
• Psycho-soziale Betreuung
• Gespräche, ggf. auch mittels Sprachmittlern

Aufnahmebedingungen

Die Jugendlichen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Sie müssen 1. als Flüchtlinge im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes gelten, oder 2. ihre Sorgeberechtigten müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ein vorheriges Clearing und eine medizinische Erstuntersuchung durch die Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern sollen einer Aufnahme von Flüchtlingen stets vorausgehen. Die Jugendlichen sollen sich für die Aufnahme entschieden haben und den Erfordernissen für die Unterbringung und Betreuung in der teilbetreuten Einrichtung genügen, insbesondere muss ihnen ein ausreichendes Maß an Selbstständigkeit bescheinigt worden sein. Sie werden von den zuständigen Fachdiensten der öffentlichen Jugendhilfe vermittelt. Personen mit schweren körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen können nicht aufgenommen werden. Die Einrichtung ist koedukativ angelegt.

Wohnhilfe e.V. 
Verein für betreutes Wohnen, Jugendhilfe, Erziehung und Bildung

Geschäftsstelle
Ramersdorfer Straße 1
81669 München
Tel. 089/18 93 365-0, Fax -10