Die vollbetreute Jugendhilfeeinrichtung befindet sich in einem frei stehenden Einfamilienhaus (220qm) im Stadtteil Kleinhadern. Das Haus wurde im Jahr 2012 aufwendig saniert und im Jahr 2017 um den Ausbau des Dachgeschosses erweitert. Das Anwesen ist umgeben von einem 400qm großen, eingewachsenen Garten. Es bietet neun Jugendlichen, im Alter von 14 bis 18 Jahren, in sieben Einzelzimmern und in einem Doppelzimmer Platz. Die Bezeichnung „sozialintegrativ" weist darauf hin, dass sowohl in Deutschland sozialisierte Jugendliche als auch „unbegleitete Geflüchtete" aufgenommen werden können. Die Jugendlichen können einen großen Aufenthalts- und Speiseraum (25qm) im Erdgeschoss nutzen, der einen Zugang zur Terrasse und dem weitläufigen Garten ermöglicht. Der großzügige Eingangsbereich bietet ausreichend Platz für die Ablage von Garderobe und Schuhen. Im Erdgeschoss befinden sich außerdem die Küche (10qm), ein Betreuerbüro (12qm), drei Einzelzimmer, ein großes Badezimmer mit Badewanne und Toilette, sowie ein Duschbad mit WC für das Personal. Im Obergeschoss befinden sich vier Einzelzimmer und ein großes Doppelzimmer (20qm) mit Balkon, den Mitarbeitern steht dort ein weiteres Büro zur Verfügung (9qm).
Das Dachgeschoss bietet drei Jugendlichen in der „Verselbständigungsgruppe“ auf 90 qm ausreichend Platz und Privatheit.Im Kellergeschoss sind die Heizungsanlage (erneuert 2012) und Lagerräume sowie die Waschküche untergebracht. Zu dem Anwesen gehört eine Garage. Unmittelbar neben der SOIN19 befindet sich die teilbetreute Einrichtung SOIN17.
SOIN19, sozialintegrative Wohngemeinschaft
Schröfelhofstr. 19, 81375 München
Tel: 089-52032519
Fax: 089-54041219
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Die PädagogInnen der SOIN19 sollen die „unbegleiteten Flüchtlinge" in unsere Gesellschaft integrieren und erbringen hierzu, sowie für die Sorgeberechtigten/Vormundschaften der hier sozialisierten Jugendlichen, Erziehungshilfen. Die jungen Flüchtlinge sollen befähigt werden, sich in der deutschen Sprache zu verständigen, einen Schulabschluss zu absolvieren und einer Ausbildung/Arbeit nachzugehen. Alle Jugendlichen sollen im Rahmen der pädagogischen Betreuung lernen, Verantwortung für sich selbst und andere - insbesondere für ihre Mitbewohner - zu übernehmen. Sie werden in den Bereichen schulische Bildung und berufliche Ausbildung gefördert und erhalten Unterstützung bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Die sorgeberechtigten Eltern, bzw. Vormünder werden in den Erziehungsprozess eingebunden. Individuell abgestimmte Förderung und Gruppenaktivitäten ergänzen sich. Die „unbegleiteten Flüchtlinge" sollen entsprechend ihrer Entwicklung und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände ihrer bisherigen Lebensbedingungen und ihrer Herkunft in dem schwierigen Adaptionsprozess begleitet, unterstützt und bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit gefördert werden. Dabei sollen sie die Werte und Normen unserer Gesellschaft kennen und achten lernen, ohne die eigene Kultur zu verleugnen.
Ihnen soll die Ausübung und Pflege ihrer kulturellen und religiösen Gepflogenheiten ermöglicht werden. Die unterschiedlich ethnische und religiöse Zusammensetzung der Bewohner dürfen einem friedlichen Miteinander nicht entgegenstehen. Daher sind unsere Bemühungen darauf konzentriert, Toleranz und Respekt vor der Kultur des anderen als tragenden Wert der Wohngruppe und unseres politischen Gemeinwesen zu vermitteln. Die bestmögliche Partizipation der Jugendlichen ist uns Verpflichtung und stellt eine tragende Säule des Erziehungsprozesses dar.
Die SOIN19 ist in das System der freien und öffentlichen Jugendhilfe eingebunden und kooperiert mit dem Stadtjugendamt München, Team unbegleitete Flüchtlinge, der Bezirkssozialarbeit und den Vermittlungsstellen in den Sozialbürgerhäusern, sowie Ausbildungsbetrieben, Schulen, Sprachprojekten, Ärzten und Fachdiensten.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Tagesentgelte. Die Leistungen werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 34, 35a, 42 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erbracht.
Die SOIN19 bietet 9 Jugendlichen Wohnraum in sieben Einzelzimmern und in einem Doppelzimmer. Aufgenommen werden, gemäß der Leistungsvereinbarung, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die ohne Familie nach Deutschland gekommen sind, nach Vermittlung durch das Stadtjugendamt - Team unbegleitete Flüchtlinge, sowie Jugendliche deren Sorgeberechtigte in Deutschland leben, durch Vermittlung des öffentlichen Jugendhilfeträgers.
• Versorgung mit Wohnraum
• Vorhaltung des pädagogischem Fachpersonals an 24 Stunden, ganzjährig (voll betreut)
• Betreuung und Beratung durch SozialpädagogInnen/ErzieherInnen; ständige Erreichbarkeit zusätzlicher Betreuer (Rufbereitschaft)
• Krisenintervention
• Psychologische Beratung/Betreuung
• Einbindung der Sorgeberechtigten/Vormünder
• Wahrung der Beteiligungsrechte und Partizipation der Jugendlichen
• Unterstützung bei der medizinischen Versorgung, ggf. Begleitung zum Arzt oder in die Klinik
• Hilfe beim Umgang mit Behörden, ggf. die Begleitung dorthin
• Stärkung der Alltagskompetenz, besonders im Hinblick auf die Fähigkeit zur Selbstversorgung und Einhaltung von Hygienestandards
• Ausstattung mit Kleidung, Auszahlung von Taschengeld, Deckung sonstiger Bedarfe
• Vollverpflegung
• Vermittlung von Kontakten zu Fachberatungsstellen
• Vermittlung von Therapie
• Unterstützung in der schulischen Bildung, bei der Suche nach einer geeigneten Schule, nach einem Praktikumsplatz oder nach einer Beschäftigung
• Freizeitangebote im sportlichen und kulturellen Bereich, sowie (mehrtägige) Ausflüge
• Außerschulische Förderung, bzw. Hausaufgabenbetreuung in der Einrichtung
• Psycho-soziale Betreuung
• Gespräche, ggf. auch mittels Sprachmittlern
Die Jugendlichen müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Sie müssen 1. als Flüchtlinge im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes gelten, oder 2. ihre Sorgeberechtigten müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ein vorheriges Clearing und eine medizinische Erstuntersuchung durch die Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern sollen einer Aufnahme von Flüchtlingen stets vorausgehen. Die Jugendlichen sollen sich für die Aufnahme entschieden haben und den Erfordernissen für die Unterbringung und Betreuung in der vollbetreuten Einrichtung genügen. Sie werden von den zuständigen Fachdiensten der öffentlichen Jugendhilfe vermittelt. Personen mit schweren körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen können nicht aufgenommen werden. Die Einrichtung ist koedukativ angelegt.
Wohnhilfe e.V.
Verein für betreutes Wohnen, Jugendhilfe, Erziehung und Bildung