Die/der Jugendliche muss volljährig sein, oder es muss die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegen. Es werden nur Personen aufgenommen, die mindestens drei Jahre in München gemeldet sind oder die vor einem stationären Aufenthalt (Jugendhilfe, Krankenhaus oder Strafvollzug) außerhalb Münchens vorher in der Landeshauptstadt polizeilich gemeldet waren.
In der Regel werden die Jugendlichen von Fachdiensten (Jugendamt, Beratungsdienste, Streetwork, Amt für Wohnen und Migration) vermittelt. Nach der Zustimmung des Jugendamtes und mit der Aushändigung des Nutzungsvertrages (Mietvertrag) durch das Wohnungsamt (Amt für Wohnen und Migration) kann die/der Jugendliche einziehen.