Die Bewohner leben in einem barrierefreien Haus mit 41 möblierten Einzelzimmern, jeweils mit Dusche und WC ausgestattet. Im Untergeschoss befindet sich eine behindertengerechtes Wannenbad mit Lifter, ein Fitness- und Musikraum, sowie die Waschküche und eine Werkstatt.
Im Erdgeschoss sind die Büros der Leitung und des sozialpädagogischen Fachdienstes, sowie der Empfang, die Mitarbeiterküche und der Besprechungs- und Aufenthaltsraum untergebracht. Im Eingangsbereich befindet sich das Cafe / TV Raum. In jedem Stockwerk steht neben der Gemeinschaftsküche ein Aufenthaltsbereich für die Bewohner zur Verfügung. Auf zwei der insgesamt fünf Etagen befindet sich jeweils ein Büro. Ein kleiner Garten lädt zum Entspannen ein, dort wird im Sommer gern gegrillt.
Fax. 089-50073022
Leitung: Barbara Burger
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Unser Ziel ist es, die vorhandenen Problemlagen der Bewohner zu lindern, eine Verbesserung ihrer sozialen Situation und gesundheitlichen Verfassung herbeiführen und sie dabei zu motivieren, Selbsthilfekräfte zu entwickeln.
Wir möchten, dass die Bewohner durch die von uns angebotene Unterstützung die bestmögliche soziale Integration erreichen und somit dauerhaft ein würdevolles Leben führen können.
Die ARO66 ist eingebunden in das System der Wohnungslosenhilfe und kooperiert mit den Institutionen der Suchthilfe, der Psychiatrie und mit anderen Fachbereichen und Fachdiensten.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Das Einkommen der Bewohner ist gemäß den Richtlinien des SGB XII einzusetzen. ARO 66 ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 53 SGB XII.
Das Wohnprojekt ARO66 bietet 14 Plätze im „Langzeitbereich". Die Klienten können in diesem Bereich unbefristet, so lange ihre gesundheitliche Situation dies ermöglicht, wohnen.
Im „Übergangsbereich" können 27 Personen untergebracht werden. Sie sollen innerhalb von 18 Monaten (in Ausnahmefällen kann die Frist auf 24 Monate verlängert werden) dazu befähigt werden, unabhängig von Betreuung, mit ambulanter Betreuung, oder in einer teil betreuten Einrichtung zu leben.
Die sozialpädagogischen Unterstützungsleistungen sind im „Übergangsbereich" höher als im "Langzeitbereich", die Leistung des Pflegedienstes ist im „Langzeitbereich" intensiver als im „Übergangsbereich". Der Wechsel in den jeweils anderen Betreuungs- und Versorgungsbereich ist grundsätzlich möglich, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Das Wohnprojekt ARO66 bietet Klienten im Rahmen des „betreuten Einzelwohnens" (BEW) sozialpädagogische Betreuungskontinuität durch SozialpädagogInnen der Einrichtung über mehrere Monate hinweg, um die Phase einer gelingenden Verselbstständigung zu begleiten
Aufgenommen werden volljährige wohnungslose Männer (in Ausnahmefällen auch Paare), die einzeln oder kumulativ folgende Probleme aufweisen:
• Chronische Alkoholkrankheit
• Chronische Mehrfachbeeinträchtigung
• Doppel-/Mehrfachdiagnosen
• Psychische Erkrankung
Die Bewohner leben in möblierten Zimmern mit Dusche und WC und nutzen eine Gemeinschaftsküche. Ihnen stehen folgende Angebote zur Verfügung:
• Einzelberatung durch Sozialpädagogen
• Hilfen im Umgang mit Behörden und Institutionen
• Pflegerische Unterstützung / Versorgung
• Hilfestellung bei der Körper- und Wohnhygiene
• Unterstützung beim Kleiderkauf
• Zuführung zu ambulanter und stationärer medizinischer Behandlung
• Medikamenteneinteilung
• Besuche im Krankenhaus
• Einteilung der finanziellen Mittel
• Vermittlung von Kontakten zu bedarfsgerechten Fachberatungsstellen bzw. Fachdiensten
• Krisenintervention "rund um die Uhr"
• 24-stündige personelle Präsenz an 365 Tagen
• Ein ärztlicher Dienst hält einmal wöchentlich in der Einrichtung Sprechstunde
• Vermittlung von Kontakten zu Familienangehörigen
• Tagesstrukturierende Angebote (TSA):
• Vermittlung von Beschäftigungsangeboten im Haus (u.a. hauswirtschaftliche Dienste, leichte Renovierungstätigkeiten unter Anleitung, Pfortendienst, Gartenpflege).
• Angebot gesundheitsfördernder Aktivitäten (Wandern, Schwimmen, sportliche Aktivitäten).
• Kulturelle Angebote für Einzelne und Gruppen (Kino- und Konzertbesuche, Ausflüge, Museumsbesuche). Freizeitangebote wie gemeinsame Spiele und Diskussionsforen
• Motivation zur Partizipation und Wahrnehmung der eigenen Rechte (z.B. durch Engagement in der gewählten Bewohnervertretung und durch rege Beteiligung an den monatlichen Bewohnerversammlungen)
• Mehrtägige Reisen in das vereinseigene Anwesen in Ungarn
• Einladung zur gemeinsamen Gestaltung von jahreszeitlichen Festivitäten (Sommer- und Herbstfest, Nikolaus- und Weihnachtsfeier).
Die Entstehungsgeschichte des Wohnprojektes ARO 66
Anfang des Jahres 2003 hatten wir intensiv an einem Konzept für eine stationäre Einrichtung gearbeitet, in der wohnungslose Menschen mit massiven psychischen Störungen und/oder einer Alkoholsuchtproblematik einen Platz finden sollten, an dem sie zur Ruhe kommen können und wo sie die für sie notwendige Unterstützung erhalten.
Am 28. Mai 2003 gab die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ein positives Votum zum geplanten Wohnprojekt unseres Vereines ab und schon wenige Tage später, am 3. Juni 2003, informierte uns das Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München darüber, dass in der Albert-Roßhaupter-Straße ein Grundstück, das einer Baufirma gehöre, zur Verfügung stehe. Dort könnten wir evtl. unser Wohnprojekt realisieren.
Nachdem wir uns mit der Baufirma Riebel verständigt hatten, präzisierten wir im Folgenden gemeinsam mit dem Bezirk Oberbayern die Leistungsbeschreibung und das Konzept für die geplante Einrichtung. Am 9. Juli 2003 gab dann das Amt für Wohnen und Migration ein positives Votum zum geplanten Wohnprojekt ab. Kurz darauf stimmten die weiteren, mit dem Projekt befassten Gremien, diesem ebenfalls zu.
Anschließend planten wir gemeinsam mit dem Sozialreferat, dem Kommunalreferat und dem Eigentümer das weitere Vorgehen und bereits am 11. Aug. 2003 legte das Bewertungsamt des Kommunalreferates der Landeshauptstadt das Bewertungsgutachten zum „Wohnprojekt ARO 66“ vor, in dem die Miete für dieses Projekt festgelegt wurde.
Im September 2003 einigten wir uns mit dem Eigentümer unter Beteiligung desSozialreferates und des Kommunalreferates auf einen Mietvertrag, für den die Landeshauptstadt München – überzeugt von der Notwendigkeit des Wohnprojektes – eine Mieteintrittsbürgschaft übernahm.
Am 25. Sept. 2003 bestätigte die Bezirksarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Träger in Oberbayern den Bedarf für die von uns geplante Einrichtung und am 20. November beschloss die Stadtratsvollversammlung der Landeshauptstadt München die Eintrittsbürgschaft für den Mietvertrag.
Nach Genehmigung des Bauantrages fand am 24. März 2004 die feierliche Grundsteinlegung für das Wohnprojekt statt und schon am 24. August 2004 nach zügiger Erstellung des Rohbaus das Richtfest.
Am 17. Januar 2005 war es nach Fertigstellung des Innenausbaus dann so weit: Die ersten Bewohner konnten in das Haus an der Albert-Roßhaupter-Str. 66 einziehen!
Wohnhilfe e.V.
Verein für betreutes Wohnen, Jugendhilfe, Erziehung und Bildung