Durch die Aufnahme in der Jugendschutzstelle Jugendpension (JuP) soll eine konkrete oder drohende Gefährdung des Kindeswohl abgewendet werden. Der Schutz aller Jugendlichen ist auch innerhalb der Einrichtung zu gewährleisten. Im Rahmen der pädagogischen Betreuung möchten wir die Probleme der Jugendlichen erkennen und mit ihnen, den Sorgeberechtigten und anderen am Hilfeprozess Beteiligten, Lösungsstrategien erarbeiten, ggf. die Rückkehr in die Herkunftsfamilie in die Wege leiten und sie zur Annahme von notwendigen und angemessenen Anschlussleistungen der Jugendhilfe motivieren. Sie sollen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, an der Verbesserung der aktuellen Lebenslage mitwirken und sensibilisiert werden, ihre psychische und körperliche Gesundheit aufrechtzuerhalten, bzw. wiederherzustellen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Beteiligung der Sorgeberechtigten, bzw. der Herkunftsfamilie, am Hilfeprozess. Die Wahrung der Beteiligungsrechte junger Menschen und ihre Partizipation stellt für uns eine Verpflichtung dar. Die JuP nimmt auch „junge Erwachsene“ auf, sie werden vorwiegend in der nahe gelegenen Außenwohngruppe ALM (Alemannenstr. 20, in 81543 München) untergebracht.
Die JuP ist in das System der freien und öffentlichen Jugendhilfe integriert, sie kooperiert mit Schulen und Ausbildungsbetrieben, freien Trägern der Jugendhilfe sowie den Institutionen der Suchthilfe, der Jugendpsychiatrie und anderen Fachdiensten.