Ziel der Notschlafstelle ist es, den betroffenen jungen Menschen einen sehr niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen, um einen weiteren sozialen und gesundheitsgefährdenden Abstieg zu bremsen oder zu verhindern und sie behutsam ins Hilfesystem zurückzuführen.
Die Notschlafstelle stellt für Jugendliche einen kurzzeitigen Ruhe- und Schutzraum dar und ermöglicht, durch die Bereitstellung einer Grundversorgung, den notwendigen Rahmen und die Sicherheit, um Jugendliche zu befähigen weiterführende Perspektiven zu entwickeln. Idealerweise gelingt es, die Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilie zurückzuführen oder in eine andere Schutzstelle oder in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung zu vermitteln.
Notschlafstelle
"sleepin"
Räumlichkeiten
Die Notschlafstelle „sleepIn“ befindet sich verkehrsgünstig angebunden in unmittelbarer Nähe des Münchner Hauptbahnhofs, in der Bayerstraße 22. Im Erdgeschoss befindet sich ein, aus zwei zusammengefassten Ladengeschäften entstandener, großzügiger Aufenthalts- und Essbereich – welcher nachmittags ab 14 Uhr als sozialer Begegnungsraum genutzt wird. Zudem findet sich integriert ein Büro, die Küche und eine Toilette.
Im 1. und 2. Obergeschoss befinden sich die Schlafbereiche, mit jeweils 8 Einzelzimmern (jeweils mit Dusche/WC) und einem Büro. Im Untergeschoss der Einrichtung befinden sich Lagerräume für Lebensmittel, Bettwäsche und Kleiderkammer und ein Raum, in dem Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung stehen.
Besonderheiten
Das „sleepIn“ ist ein niedrigschwelliges Übernachtungsangebot für acht minderjährige Jungen und acht minderjährige Mädchen, sowie diverse Jugendliche, die als Selbstmelder*innen um Aufnahme bitten. Die Jugendlichen kommen freiwillig und können ebenso freiwillig von dem Übernachtungs- und Beratungsangebot Abstand nehmen. Um einen möglichst niederschwelligen Zugang zum „sleepIn“ zu gewährleisten und Vorbehalte und potenzielle Gefährdungslagen der Jugendlichen entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit, bis zu drei aufeinanderfolgende Nächte anonym im aufgenommen zu werden.
Infolge einschlägiger Erfahrungen lehnen manche Jugendliche den betreuungsintensiveren und stärker reglementierten Kontext von Schutzstellen, insbesondere pädagogische Einflussnahme ab, einige suchen lediglich einen Raum zur (vorübergehenden) Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse. Manche konsumieren regelmäßig legale und illegale – mehr oder weniger toxische – Substanzen und geraten, auch wegen Beschaffungsdelikten, mit dem Gesetz in Konflikt. Eine nicht geringe Anzahl dieser Jugendlichen befand sich in stationärer/ambulanter jugendpsychiatrischer Behandlung, nach der Entlassung aus der Klinik schwindet häufig die Bereitschaft zur Fortsetzung einer Therapie.
Dies ist ein Link zur Puls Reportage über das „sleepin“. Sie verlassen beim Klick die Website von Wohnhilfe und werden zu YouTube weitergeleitet.
Personal
- Leitung /Verwaltung
- Sozialpädagog*innen und Erzieher*innen (Schicht-Betrieb)
- Pädagogische Ergänzungskräfte
- hauswirtschaftliche Mitarbeiter
- Reinigungskraft
- Sicherheitsdienst
Arbeitsziele
Gesetzliche Grundlagen
Aufnahmekriterien
Arbeitsziele
Gesetzliche Grundlagen
Die Leistung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption gemäß den Bestimmungen des § 42 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz) sowie aufgrund der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII. Die Finanzierung erfolgt, um die Auslastungsschwankungen der Einrichtung zu berücksichtigen, durch ein monatlich kalkuliertes Entgelt.
Aufnahmekriterien
Die Notschlafstelle „sleepIn“ ist ein niedrigschwelliges Übernachtungsangebot für acht minderjährige Jungen und acht minderjährige Mädchen, sowie diverse Jugendliche, die als Selbstmelder*innen um Aufnahme bitten und das 14. Lebensjahr erreicht aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Jugendlichen kommen freiwillig und können ebenso freiwillig von dem Übernachtungs- und Beratungsangebot Abstand nehmen.
Leistungen
- Täglicher Check-In ab 18 Uhr
- Unterbringung in Einzelzimmern mit eigener Toilette und eigenem Badezimmer
- Offener Tagesaufenthalt und Beratung zwischen 14 und 18 Uhr
- Ständige Erreichbarkeit von Tag- und Nachtdienst
- Betreuung, Beratung und Krisenintervention durch Pädagog*innen
- Hilfe im Umgang mit dem Jugendamt und anderen Behörden, ggf. Begleitung dorthin
- Versorgung mit Abendessen und Frühstück täglich und die Möglichkeit zum Packen von Lunchpaketen
- Regelmäßige Gesprächsangebote der Mitarbeiter*innen
- Vermittlung von Kontakten zu Fachberatungsstellen und in Therapie
- Ausstattung mit Kleidung aus der eigenen Kleiderkammer